Haushaltshilfe bei Krankheit, nach Operationen und in der Schwangerschaft

Wenn Sie wegen einer schweren Krankheit, nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder wegen einer Schwangerschaft Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.

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Leistungen

Je nach Bewilligung und Kapazität unterstützt unsere Haushaltshilfe Sie bei:

  • Haushaltsführung (Putzen, Aufräumen)

  • Einkauf

  • Wäsche

  • Zubereitung einfacher Mahlzeiten

  • Organisatorischer Alltagshilfe

  • Versorgung bereits vorhandener Kinder im Haushalt

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Anspruch bei Krankheit und nach Operationen – § 38 SGB V

Den Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 38 SGB V) erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie ihren Haushalt wegen einer schweren Krankheit, nach einer Operation oder während eines Krankenhausaufenthalts nicht selbst weiterführen können.

Voraussetzung ist in der Regel zusätzlich, dass:

  • im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist,

  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

  • Bei schwerer Erkrankung ohne Kind eine akute Verschlimmerung, ein Zustand nach Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Operation vorliegt, sofern kein Pflegegrad 2–5 vorliegt (Anspruch gesetzlich auf maximal 4 Wochen begrenzt).

Anspruch bei Schwangerschaft und nach der Entbindung – § 24h SGB V

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist in § 24h des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verankert. Er greift, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können.

Typische Anlässe:

  • eine ärztlich attestierte Risikoschwangerschaft mit Schonungsbedarf,

  • die Zeit unmittelbar nach der Entbindung,

  • Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten, bei denen häufig ein längerer Unterstützungsbedarf besteht.

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So funktioniert es

1

Ärztliche Bescheinigung einholen

Arzt, Krankenhaus oder Hebamme bestätigen die medizinische Notwendigkeit.


2

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Die Bewilligung erfolgt durch Ihre Krankenkasse.


3

Haushaltshilfe organisieren

Nach Bewilligung vermitteln wir Ihnen eine passende, qualifizierte Haushaltshilfe aus unserem Team.


4

Abrechnung direkt mit der Krankenkasse

Ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.


Warum Hemby?

Unsere Helferinnen und Helfer sind erfahren, zuverlässig und sorgfältig ausgewählt.

Wir vermitteln schnell eine passende Haushaltshilfe nach Bewilligung.

Verfügbar in Berlin

Häufige Fragen bei Krankheit

Je nach Bewilligung und Kapazität kommen Haushalt, Einkauf, Wäsche, einfache Mahlzeiten und organisatorische Alltagshilfe infrage. Pflege und medizinische Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

Bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Eine mögliche Befreiung prüft die Krankenkasse.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein belegt nicht automatisch den Anspruch auf Haushaltshilfe. Die Krankenkasse benötigt regelmäßig einen Antrag und eine konkrete ärztliche Begründung.

Häufige Fragen bei Schwangerschaft

Sobald eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegt – häufig bei Risikoschwangerschaft mit Schonungsbedarf bereits sehr früh in der Schwangerschaft.

Ja, absolut. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe bei Krankheit verlangt das Gesetz bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) kein bereits vorhandenes Kind im Haushalt. Auch beim ersten Kind besteht der volle gesetzliche Anspruch, wenn Sie den Haushalt gesundheitlich nicht weiterführen können.

Nein. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V) sind Sie gesetzlich komplett von der Zuzahlung befreit. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten zu 100 %.

Wichtige Infos zur Haushaltshilfe der Krankenkasse

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11.10.2022 - 4 min

Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Anspruch bei Krankheit, Operation und Schwangerschaft
Nach einer Operation, während einer schweren Erkrankung oder in der Schwangerschaft kann der Alltag zu Hause plötzlich nicht mehr zu bewältigen sein. Viele wissen nicht: Dafür zahlt nicht die Pflegekasse, sondern Ihre gesetzliche Krankenkasse – unabhängig von einem Pflegegrad. Wir vermitteln Ihnen nach der Bewilligung eine passende Haushaltshilfe.
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