Beratungsbesuch bei Pflegegeld

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und keine Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sind regelmäßige Beratungsbesuche durch eine anerkannte Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben:

  • Pflegegrad 2–3: Alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4–5: Alle 3 Monate

Fragen Sie uns nach einem Termin für Ihren nächsten Beratungsbesuch. Wir helfen Ihnen gerne, einen passenden Zeitpunkt zu finden.

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Schon gewusst?

Wenn Sie Anspruch auf Pflegegeld haben, steht Ihnen auch der Entlastungsbetrag zu.

Dieser wird nicht in bar ausgezahlt, kann aber für Dienstleistungen genutzt werden – zum Beispiel:
Unterstützung im Alltag
Haushaltshilfe oder Reinigung
Sogar Fensterputzen!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe bei der Nutzung Ihres Entlastungsbetrags möchten.

Hemby

15.1.2025

Entlastungsbetrag: Antrag und Nutzung (2025)

Entlastungsbetrag 2025: Alles über Anspruch, Antrag und Nutzungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Personen.

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Der schnellste Weg, um Hilfe anzufordern

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Sie erhalten die Bestätigung des Besuchs noch am selben Tag

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